Menschen wie du und ich

 

Von Prälat Prof. Dr. Friedrich Janssen,

Geistlicher Beirat des KKV-Bundesverbandes

 

Vor einigen Jahren veranstaltete das Fernsehen einen Wettbewerb. Gesucht wurde die ideale Bezeichnung für unsere ausländischen Mitbürger. Der Antworten gab es viele: Fremdarbeiter, Gastarbeiter, ausländische Arbeitnehmer, Asylanten, Migranten. Eine Frau machte das Rennen und erhielt den ersten Preis. Ihr Lösungswort: „Menschen wie wir – Menschen wie du und ich“. Das deckt sich mit den Worten des Apostels Paulus: „Es gibt nicht mehr Juden und Griechen, nicht Sklaven und Freie, nicht Mann und Frau; denn ihr alle seid ‚einer‘ in Christus Jesus“ (Gal 3,28); so „gibt es nicht mehr Griechen oder Juden, Beschnittene oder Unbeschnittene, Fremde, Skythen, Sklaven oder Freie, sondern Christus ist alles und in allen“ (Kol 3,11).

 

Also nicht mehr Spanier, Polen und Italiener, nicht mehr Griechen und Türken, Afrikaner und Europäer, Amerikaner und Asiaten. Gott ist nicht Deutscher, Italiener, Israeli oder Türke, sondern Mensch geworden und zwar hat er ohne Ausnahme für alle Menschen die menschliche Natur angenommen. Darum „vergesst die Gastfreundschaft nicht; denn durch sie haben einige, ohne es zu ahnen, Engel beherbergt“ (Hebr 13,2); ja nicht nur Engel, sondern Christus selbst: „Wer euch aufnimmt, der nimmt mich auf“ (Mt 10,40).

 

In den USA gab es vor Jahren einen Aufsehen erregenden Skandal. Für eine mehrheitlich aus Weißen bestehende Gemeinde hatte der Bischof einen schwarzen Pfarrer berufen. Die Gemeindemitglieder waren nicht bereit, ihn zu akzeptieren. Daraufhin wurden alle kurzerhand vom Bischof exkommuniziert, aus der sakramentalen Gemeinschaft ausgeschlossen, bis sie begriffen hatten: Vor Gott sind alle Menschen gleich.

 

Diese theologischen Gedanken sollen nicht über die großen Schwierigkeiten in der Ausländer- und Asylantenfrage, insbesondere hinsichtlich der Integration der Migranten, hinwegtäuschen. Die Eingliederung von Zuwanderern stellt eine gesellschaftliche und politische Schlüsselaufgabe dar. Migrationsgesellschaften mit ihrer ethnischen, kulturellen und auch religiösen Vielfalt bergen nicht nur Chancen, sondern auch Risiken. Hier ist der Gesetzgeber, aber auch die gesamte Aufnahmegesellschaft gefordert. Damit das Zusammenleben zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft und differierender Mentalitäten gelingen kann, sind sowohl Zuwanderer wie Einheimische gleichermaßen in die Pflicht genommen.

 

Wechselseitige Achtung ist unabdingbare Voraussetzung für ein friedliches Miteinander. Die Aufnahmegesellschaft muss die Werte und Andersartigkeit der Zuwanderer – soweit diese mit den Grundwerten unserer Verfassung kompatibel sind – respektieren. Die Zuwanderer ihrerseits sind gehalten, den Traditionen der Mehrheitsgesellschaft mit Verständnis und Aufgeschlossenheit zu begegnen. Zu den unaufgebbaren Postulaten gehören die Anerkennung des Grundgesetzes, Akzeptanz demokratischer Grundprinzipien, Einhaltung der Rechtsordnung, Annahme der Integrationsangebote, aktive Teilnahme am sozialen Leben sowie der Erwerb von ausreichenden Deutschkenntnissen. Allerdings darf der Einbürgerungstest keine schikanösen Hürden aufbauen oder unsinnige, abstruse und absurde Fragen enthalten. Eine totale Assimilation der Zuwanderer an unser System muss ebenso vermieden werden wie ein Abdriften in Parallelgesellschaften und Ghettos.

 

Staat und Gesetzgebern fallen folgende Aufgaben zu: die rechtliche Absicherung der Integration – Förderung, nicht Erschwerung des Familiennachzugs – Stärkung der Integration in Kindergarten und Schule – Ermöglichung des Zugangs zum Arbeitsmarkt – Förderung des Erwerbs von Deutschkenntnissen – Ermutigung zur gesellschaftlichen und politischen Partizipation.

 

Die Kirche und so auch die kirchlichen Verbände sind zu einem besonderen Integrationsengagement aufgerufen. Das Evangelium der Nächsten – und Fremdenliebe (Mt 22,34 – 40) – fordert entschiedene Taten der Solidarität mit Fremden. Vor allem die Überzeugung von der unantastbaren Personenwürde jedes Menschen, die in dessen Gottesebenbildlichkeit gründet (Gen 1,26 f), postuliert einen unbedingten Einsatz für die Ausländer.

 

Das Zweite Vatikanische Konzil ruft in der Pastoralkonstitution „Gaudium et spes“ dazu auf, Zuwanderer in das gesellschaftliche Leben zu integrieren (Vgl. Nr. 66). Das Apostolische Schreiben Papst Pauls VI. „Octogesima adveniens“ (1971) fordert deshalb ein Recht aller Menschen auf wirtschaftliche, kulturelle, politische und gesellschaftliche Beteiligung. Bezogen auf Migranten ist davon die Rede, dies durch erleichterte Einbürgerung, durch berufliche Förderung und durch den Familiennachzug zu gewährleisten (Nr.17). Auch die Enzyklika Papst Johannes Pauls II. „Laborem exercens“ mahnt, Migranten im Arbeitsleben nicht zu benachteiligen (Nr.23).

 

Solange Deutschland als das so genannte gelobte Land gilt, was Prosperität und Lebensbedingungen betrifft, wird der Asylanten- und Migrantenstrom nicht abreißen. Dabei wird es unter den Migranten immer auch Scheinasylanten geben. Wer ist auf der Flucht vor Verfolgung und wer nicht? Dies darf für uns Christen aber nicht die primäre Frage sein; als Maßstab für unsere Einstellung und unser Handeln muss das Wort Jesu gelten: „Ich war fremd und obdachlos und ihr habt mich aufgenommen“ (Mt 25,35). „Alle Menschen werden Brüder“ – heißt es in Schillers „Ode an die Freude“, die Ludwig van Beethoven zum Finale seiner 9. Symphonie in geniale Musik umgesetzt hat. Diese Aussage bezieht sich nicht auf alle Menschen einer bestimmten Nation, sondern ist global und universal zu interpretieren, Ausländer eingeschlossen; denn sie sind Menschen wie du und ich.