Von Prälat Prof. Dr.
Friedrich Janssen,
Geistlicher Beirat des
KKV-Bundesverbandes
Vor einigen Jahren
veranstaltete das Fernsehen einen Wettbewerb. Gesucht wurde die ideale
Bezeichnung für unsere ausländischen Mitbürger. Der Antworten gab es viele:
Fremdarbeiter, Gastarbeiter, ausländische Arbeitnehmer, Asylanten, Migranten.
Eine Frau machte das Rennen und erhielt den ersten Preis. Ihr Lösungswort:
„Menschen wie wir – Menschen wie du und ich“. Das deckt sich mit den Worten des
Apostels Paulus: „Es gibt nicht mehr Juden und Griechen, nicht Sklaven und
Freie, nicht Mann und Frau; denn ihr alle seid ‚einer‘ in Christus Jesus“ (Gal
3,28); so „gibt es nicht mehr Griechen oder Juden, Beschnittene oder
Unbeschnittene, Fremde, Skythen, Sklaven oder Freie, sondern Christus ist alles
und in allen“ (Kol 3,11).
Also nicht mehr Spanier,
Polen und Italiener, nicht mehr Griechen und Türken, Afrikaner und Europäer,
Amerikaner und Asiaten. Gott ist nicht Deutscher, Italiener, Israeli oder
Türke, sondern Mensch geworden und zwar hat er ohne Ausnahme für alle Menschen
die menschliche Natur angenommen. Darum „vergesst die Gastfreundschaft nicht;
denn durch sie haben einige, ohne es zu ahnen, Engel beherbergt“ (Hebr 13,2);
ja nicht nur Engel, sondern Christus selbst: „Wer euch aufnimmt, der nimmt mich
auf“ (Mt 10,40).
In den USA gab es vor Jahren
einen Aufsehen erregenden Skandal. Für eine mehrheitlich aus Weißen bestehende
Gemeinde hatte der Bischof einen schwarzen Pfarrer berufen. Die Gemeindemitglieder
waren nicht bereit, ihn zu akzeptieren. Daraufhin wurden alle kurzerhand vom
Bischof exkommuniziert, aus der sakramentalen Gemeinschaft ausgeschlossen, bis
sie begriffen hatten: Vor Gott sind alle Menschen gleich.
Diese theologischen Gedanken
sollen nicht über die großen Schwierigkeiten in der Ausländer- und
Asylantenfrage, insbesondere hinsichtlich der Integration der Migranten,
hinwegtäuschen. Die Eingliederung von Zuwanderern stellt eine gesellschaftliche
und politische Schlüsselaufgabe dar. Migrationsgesellschaften mit ihrer
ethnischen, kulturellen und auch religiösen Vielfalt bergen nicht nur Chancen,
sondern auch Risiken. Hier ist der Gesetzgeber, aber auch die gesamte
Aufnahmegesellschaft gefordert. Damit das Zusammenleben zwischen Menschen unterschiedlicher
Herkunft und differierender Mentalitäten gelingen kann, sind sowohl Zuwanderer
wie Einheimische gleichermaßen in die Pflicht genommen.
Wechselseitige Achtung ist
unabdingbare Voraussetzung für ein friedliches Miteinander. Die Aufnahmegesellschaft
muss die Werte und Andersartigkeit der Zuwanderer – soweit diese mit den
Grundwerten unserer Verfassung kompatibel sind – respektieren. Die Zuwanderer
ihrerseits sind gehalten, den Traditionen der Mehrheitsgesellschaft mit
Verständnis und Aufgeschlossenheit zu begegnen. Zu den unaufgebbaren Postulaten
gehören die Anerkennung des Grundgesetzes, Akzeptanz demokratischer
Grundprinzipien, Einhaltung der Rechtsordnung, Annahme der
Integrationsangebote, aktive Teilnahme am sozialen Leben sowie der Erwerb von
ausreichenden Deutschkenntnissen. Allerdings darf der Einbürgerungstest keine
schikanösen Hürden aufbauen oder unsinnige, abstruse und absurde Fragen
enthalten. Eine totale Assimilation der Zuwanderer an unser System muss ebenso
vermieden werden wie ein Abdriften in Parallelgesellschaften und Ghettos.
Staat und Gesetzgebern
fallen folgende Aufgaben zu: die rechtliche Absicherung der Integration –
Förderung, nicht Erschwerung des Familiennachzugs – Stärkung der Integration in
Kindergarten und Schule – Ermöglichung des Zugangs zum Arbeitsmarkt – Förderung
des Erwerbs von Deutschkenntnissen – Ermutigung zur gesellschaftlichen und
politischen Partizipation.
Die Kirche und so auch die
kirchlichen Verbände sind zu einem besonderen Integrationsengagement aufgerufen.
Das Evangelium der Nächsten – und Fremdenliebe (Mt 22,34 – 40) – fordert
entschiedene Taten der Solidarität mit Fremden. Vor allem die Überzeugung von
der unantastbaren Personenwürde jedes Menschen, die in dessen
Gottesebenbildlichkeit gründet (Gen 1,26 f), postuliert einen unbedingten
Einsatz für die Ausländer.
Das Zweite Vatikanische
Konzil ruft in der Pastoralkonstitution „Gaudium et spes“ dazu auf, Zuwanderer
in das gesellschaftliche Leben zu integrieren (Vgl. Nr. 66). Das Apostolische
Schreiben Papst Pauls VI. „Octogesima adveniens“ (1971) fordert deshalb ein
Recht aller Menschen auf wirtschaftliche, kulturelle, politische und
gesellschaftliche Beteiligung. Bezogen auf Migranten ist davon die Rede, dies
durch erleichterte Einbürgerung, durch berufliche Förderung und durch den
Familiennachzug zu gewährleisten (Nr.17). Auch die Enzyklika Papst Johannes
Pauls II. „Laborem exercens“ mahnt, Migranten im Arbeitsleben nicht zu
benachteiligen (Nr.23).
Solange Deutschland als das
so genannte gelobte Land gilt, was Prosperität und Lebensbedingungen betrifft,
wird der Asylanten- und Migrantenstrom nicht abreißen. Dabei wird es unter den
Migranten immer auch Scheinasylanten geben. Wer ist auf der Flucht vor
Verfolgung und wer nicht? Dies darf für uns Christen aber nicht die primäre
Frage sein; als Maßstab für unsere Einstellung und unser Handeln muss das Wort
Jesu gelten: „Ich war fremd und obdachlos und ihr habt mich aufgenommen“ (Mt
25,35). „Alle Menschen werden Brüder“ – heißt es in Schillers „Ode an die Freude“,
die Ludwig van Beethoven zum Finale seiner 9. Symphonie in geniale Musik
umgesetzt hat. Diese Aussage bezieht sich nicht auf alle Menschen einer
bestimmten Nation, sondern ist global und universal zu interpretieren,
Ausländer eingeschlossen; denn sie sind Menschen wie du und ich.